Anfrage zur Zucht- und Wesensbeurteilung
Wir freuen uns, dass sie ihre Elo® Hündin oder ihren Elo® Rüden der Zucht zur Verfügung stellen möchten.
Ab der Vollendung des 12. Lebensmonats kann ein Elo® zur Bewertung zugelassen werden. Groß-Elo®-Rüden erst ab der Vollendung des 18. Lebensmonats.
Um vorab zu sagen ob ihr Hund zur Zuchtprüfung zugelassen werden kann, füllen sie bitte das folgende Formular aus.
Die Zuchtleitung wird sich dann bei ihnen melden.
Bitte lesen sie vor einer Anfrage nachfolgenden Text aufmerksam durch:
Zu den zuchtausschließenden Wesensmängeln zählen zum Beispiel:
Sehr ausgeprägter Jagd- und Hetztrieb, übersteigerte Nervosität, Ängstlichkeit oder Aggressivität.
Zuchtausschließenden Erbkrankheiten sind unter anderen:
Angeborene Blind- und Taubheit, Hasenscharte, erhebliche erbliche Zahn- und Kieferanomalien,
fehlender Hoden, Nabelbruch, Knickrute und Wolfskrallen.
Abweichend davon kann die Zuchtleitung eine Ausnahmegenehmigung bei Wolfskrallen erteilen.
Anleitung für das Erstellen der Fotos:
Bitte den Elo stehend von beiden Seiten und den Kopf von vorne fotografieren. Schön wäre es wenn er in Richtung Kamera schaut.
Er sollte seitlich gerade, auf festem Untergrund stehen. Die Rute sollte sichtbar sein.