Der Markenschutz beim Elo® und Informationen für Welpen Interessenten
Das oberste Ziel der EZFG ist es, erbgesunde, wesensfeste und kindergeeignete Familienhunde zu züchten; hierfür wurden hohe Standards zur Auswahl der Zuchthunde und zur Aufzucht der Welpen festgelegt. Zur Gesunderhaltung der Zuchtpopulation arbeitet die EZFG zur Verpaarungsplanung mit einem Zuchtprogramm nach neuesten wissenschaftlichen Standards. Hierbei wird neben Zuchtwertberechnung auf einen geringen Inzuchtwert geachtet und die Gesundheitsdaten zu den Hunden festgehalten.
Beim Elo® werden vor einer Zulassung zur Zucht zahlreiche tierärztliche Untersuchungen durchgeführt. Die Hüftgelenke und die Kniescheibe (Patella) werden geröntgt, um eine Hüftgelenksdysplasie (HD) oder eine Patella-Luxation (PL) zu erkennen. Beim Röntgen der Hüftgelenke wird gleichzeitig auch auf den Lendenübergangswirbel (LÜW) geachtet. Hier gibt es mehrere Abstufungen von Stufe 0 bis 3. Bei ungünstigen Werten können alle drei Faktoren dem Hund beim Laufen im Laufe seines Lebens Probleme und Schmerzen bereiten. Deshalb werden für die Zucht nur nachweislich gesunde Elos zugelassen.
Des Weiteren muss bei jedem angehenden, für die Zucht vorgesehenen Elo® eine Augenuntersuchung bei einem Augenfachtierarzt, der Mitglied im DOK (Dortmunder Kreis - Gesellschaft für Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen) ist, durchgeführt werden. Da sich die Augen im Hundeleben verändern können, muss die Untersuchung bei allen Zucht-Hunden alle zwei Jahre wiederholt werden. Alle Elo®s, die einen mittelgradigen bis hochgradigen verengten Tränenkanal aufweisen, müssen aus der Zucht ausscheiden.
Beim Gebiss wird darauf geachtet, dass Zuchthunde kein deformiertes Gebiss haben und dass alle wichtigen Zähne, die zur Zerkleinerung der Nahrung dienen, vorhanden sind. Der Elo® sollte auch weiße Abzeichen haben, um bei Dunkelheit besser gesehen zu werden. Ein helles Gesicht wirkt auf Kleinkinder und ängstliche Menschen meist harmloser.
Hunde mit leichten Veränderungen dürfen nur mit Hunden verpaart werden, die keinerlei gleichlautende Befunde aufweisen.
Bevor ein Elo® für die Zucht zugelassen wird, muss neben den gesundheitlichen Untersuchungen ein umfangreicher Wesenstest durchgeführt werden; ängstliche, problematische und aggressive Hunde werden von der Zucht ausgeschlossen. Es wird darauf geachtet, dass der angehende Zucht-Elo® ein kindergeeignetes und friedliches Verhalten zeigt. Ein problematisches Verhalten vererbt sich oft an die Nachkommen weiter und kann dem Hundebesitzer Probleme bereiten.
In der EZFG steht im Vordergrund, einen erbgesunden und kindergeeigneten Familienhund zu züchten. Die Züchter der EZFG sind dazu verpflichtet alle Zuchtauflagen zu erfüllen. Die angehenden Züchter der EZFG müssen vor Zuchtbeginn ein Züchtergrundseminar besuchen, eine Prüfung ablegen und sich regelmäßig fortbilden. Die Zucht wird von ausgebildeten Zuchtwarten und Zuchtrichtern überwacht.
Mit steigender Beliebtheit des Elo® haben sich immer wieder einzelne Personen und Personengruppen von der EZFG getrennt; diese züchteten dann Elo® ähnliche Hunde unter einem anderen Namen. Hier steht oft nur noch eine kleine Zuchtbasis (wenig Auswahl an Zuchthunden) zur Verfügung wodurch die Kriterien bei der Zuchtauswahl oft sehr eingeschränkt und mit den hohen Anforderungen der EZFG nicht zu vergleichen sind.
Der Elo® ist keine von einem großen Dachverband anerkannte Hunderasse (z.B. VDH und FCI). Ein Rassestatus ist derzeit auch nicht geplant, da Wesen und Gesundheit in der Elo®-Zucht einen höheren Stellenwert besitzen als den äußeren Standard beschreibende Merkmale.
Um einem Welpenkäufer die Gewissheit zu geben, dass es sich bei einem Elo® um einen in der EZFG gezüchteten Hund handelt, wurde der Name Elo® beim Patent- und Markenamt geschützt. Alle Züchter von Elos® müssen sich verpflichten, die hohen Anforderungen zu erfüllen. Nur dann erhalten Sie eine Unterlizenz, die zur Elo®-Zucht berechtigt. Damit wird sichergestellt, dass nur Hunde unter dem Namen Elo® gezüchtet und verkauft werden, die den strengen Anforderungen der EZFG unterliegen. Welpen von Elo®-Eltern, die keine Zuchtzulassung der EZFG haben, können demnach keine Elo®-Welpen sein.